Lohnsteuerhilfe gibt es
bereits seit über 40 Jahren Jahren (1964), seit einer Zeit, in der der Bedarf der
Arbeitnehmer an steuerlicher Beratung zu einem erträglichen Preis akut geworden
ist. In der Folgezeit wurden die Rechtsgrundlagen der Lohnsteuerhilfevereine in
das Steuerberatungsgesetz durch den Gesetzgeber eingebracht (1975) und in mehr
oder weniger längeren Zeitabständen den veränderten Verhältnissen angepasst.
Lohnsteuerhilfevereine,
dies hat sich seit 1964 nicht geändert, dürfen nur Mitglieder steuerlich
betreuen und beraten.
Sie sind zu beschränkter
Hilfeleistung in Steuersachen befugt; das heißt, Lohnsteuerhilfevereine dürfen
bei typischen Arbeitnehmereinkünften Hilfe leisten. Es gibt gegenwärtig
mehr als 700 Lohnsteuerhilfevereine mit schätzungsweise 3 Millionen
Mitgliedern. Bei dieser Zahl handelt es sich weitgehend um Haushalte, so dass
die von diesen Mitgliedschaften steuerlich profitierenden Personen bei nahezu 5
Millionen Arbeitnehmern liegen dürfte.